8125 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird

Im Blutsicherheitsgesetz obliegt die Inspektion der Bezirksverwaltungsbehörde, was in der Praxis zu Doppelgleisigkeiten und damit zu Mehrbelastungen für die betroffenen Betriebe führt.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist es, durch die Änderung im Blutsicherheitsgesetz die Aufgabe der Inspektion von Blutspendeeinrichtungen – soweit es sich nicht um mobile Entnahmen handelt – von der Bezirksverwaltungsbehörde auf das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen zu übertragen. Dies bedeutet für die betroffenen Einrichtungen eine Vereinfachung, da diese Betriebe für den Teil ihrer Tätigkeit, die nicht mehr unter das Blutsicherheitsgesetz fällt, dem Arzneimittelgesetz und unter diesem Gesichtspunkt ohnehin der Inspektion durch das Bundesamt unterliegen. Wenn beide Inspektionen unter einem und nur von einer Behörde vorgenommen werden, bedeutet  dies eine administrative Erleichterung für die betroffenen Betriebe. Bei den mobilen Entnahmen wird im Hinblick auf den regionalen Anknüpfungspunkt an einer Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden festgehalten. Weiters soll in Anlehnung an die Regelungen in der Arzneimittelbetriebsordnung und im Gewebesicherheitsgesetz eine Vorgabe über die Auslagerung der Laborleistungen zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Spendern erfolgen.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 06 30

                             Elisabeth Greiderer                                                        Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende