8132 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden
Mit der 2009 beginnenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments tritt das Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments in Kraft, welches „die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Abgeordneten des Europäischen Parlaments“ festlegt. Das Abgeordnetenstatut enthält in seinen Artikeln 9ff eigene Regelungen betreffend Entschädigung, Übergangs- und Ruhegeld für (ehemalige) Mitglieder des Europäischen Parlaments, welche mit Inkrafttreten des Statuts die nationalen Bezüge- und Pensionsregelungen ablösen. Personen, welche am 14. Juli 2009 (erstmals) als österreichische Mitglieder des Europäischen Parlaments angelobt werden, unterliegen nur mehr den Regelungen des Abgeordnetenstatuts und nicht mehr dem nationalen Bezügerecht.
Artikel 25 des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments sieht vor, dass sich jene Abgeordneten, die bereits vor seinem Inkrafttreten dem Europäischen Parlament angehörten, für den Verbleib im nationalen Bezügesystem entscheiden können. Diese Optionsmöglichkeit wird durch § 23 Bundesbezügegesetz und durch § 49e Abs. 6 Bezügegesetz geschaffen: Abgeordnete, die bereits vor dem Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts dem Europäischen Parlament angehörten und wiedergewählt wurden, können binnen 30 Tagen nach dessen Inkrafttreten durch schriftliche Erklärung bewirken, dass die ursprünglich auf sie anwendbaren nationalen Regelungen auch weiterhin anwendbar bleiben. Ein späterer Wechsel in das Bezügesystem des Abgeordnetenstatuts ist nicht mehr möglich.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Juli 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Keuschnigg.
An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Edgar Mayer sowie mit beratender Stimme Johann Ertl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Georg Keuschnigg gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 10
Georg Keuschnigg Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender