8150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft geändert werden

Die finanziellen Rechtsverhältnisse zwischen der Evangelischen Kirche, der altkatholischen Kirche, der israelitischen Religionsgesellschaft und der Republik Österreich sind im Wesentlichen in den jeweiligen Bundesgesetzen über finanzielle Leistungen an die Kirche oder Religionsgesellschaft und dem  Bundesgesetz über die äußeren Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche geregelt. Als im Hinblick auf die Geldentwertung, die sich seit dem Jahre 1960 ergab, seitens des Heiligen Stuhles um Aufnahme von Verhandlungen zur Herbeiführung einer Erhöhung des geleisteten Fixbetrages ersucht worden war und diese Verhandlungen in den bisherigen fünf Zusatzverträgen zu Anhebungen des Fixbetrages für die Katholische Kirche geführt hatten, wurden aus denselben Gründen gleichzeitig sowohl das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die israelitische Religionsgesellschaft (BGBl. Nr. 222/1960) als auch die Bundesgesetze über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche (BGBl. Nr. 182/1961) und über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche (BGBl. Nr. 221/1960) im gleichen Ausmaß angepasst.

Da nunmehr das neuerliche Begehren des Heiligen Stuhles im Dezember 2007 gegenüber der Republik Österreich geltend gemacht wurde und die Verhandlungen zur Unterzeichnung des Sechsten Zusatzvertrages am 5. März 2009 geführt haben, waren gleichzeitig die Regelung über finanzielle Leistungen an die Evangelische Kirche und die Bundesgesetze über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und die israelitische Religionsgesellschaft entsprechend abzuändern.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

Zu Wort gemeldet hat sich Bundesrat Günther Köberl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Elisabeth Grimling gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                              Elisabeth Grimling                                                         Mag. Wolfgang Erlitz

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender