8154 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 22. Dezember 2008, Rs. C-161/07, festgestellt, dass die Bestimmungen des § 2 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG-Vertrag verstoßen, indem sie Arbeitsgesellschafter aus den EU-8-Mitgliedstaaten verpflichten, vor ihrer Eintragung im Firmenbuch ihre Selbständigkeit auf Antrag vom Arbeitsmarktservice feststellen zu lassen. Nach Auffassung des EuGH könnte „mit weniger einschneidenden Maßnahmen“ – wie der Einrichtung von regelmäßigen nachträglichen Verwaltungskontrollen, möglicherweise verbunden mit der Verpflichtung der eventuell betroffenen Wirtschaftsteilnehmer, Informationen zu übermitteln – ein gleichartiges Ergebnis erzielt werden, indem die Überprüfung ermöglicht würde, ob bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten tatsächlich selbständig oder doch im Rahmen einer unselbständigen Beschäftigung ausgeübt werden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird nunmehr während des Geltungszeitraums des Übergangsarrangements zur EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitsgesellschafter aus den neuen EU-Mitgliedstaaten ein gesondertes Kontrollsystem eingerichtet, das den Vorgaben des EuGH entspricht.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

Zu Wort gemeldet hat sich mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                              Juliane Lugsteiner                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender