8155 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 2. SRÄG 2009)

Durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird das bezüglich der freiwilligen Pensionsversicherung im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode festgeschriebene Ziel, dass in Hinkunft die Versicherungsbeiträge ab der Pflegestufe 3 vom Bund unbefristet übernommen werden, verwirklicht.

Ferner werden durch den vorliegenden Beschluss des Nationalrates eine Vielzahl von Änderungsanregungen betreffend die Sozialversicherungsgesetze, die beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorgemerkt sind, umgesetzt. In erster Linie handelt es sich dabei um Änderungen, die von verschiedenen Stellen im Rahmen des Verfahrens zur Begutachtung des Ministerialentwurfes eines SRÄG 2007 bzw. im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur Regierungsvorlage des SRÄG 2007 geäußert wurden. Auch diesen Änderungsanregungen, die großteils bereits im Herbst 2007 unter dem Titel „SVÄG 2007“ dem allgemeinen Begutachtungsverfahren unterzogen worden waren, ist der gegenständliche Beschluss des Nationalrates gewidmet.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Friedrich Hensler, Edgar Mayer, Harald Reisenberger und Mag. Gerald Klug.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am
21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                  Stv. Vorsitzender