8159 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) geändert und einige universitätsrechtliche Vorschriften aufgehoben werden (Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009)

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode sieht im Kapitel „Wissenschaft“ unter Punkt 5 die Weiterentwicklung des Universitätsgesetzes 2002 mit dem Ziel der Optimierung des Universitätsgesetzes 2002 auf Grund der Erfahrungen und des Evaluierungsprozesses 2007 unter dem Aspekt „Autonomie stärken und weiterentwickeln“ vor.

Die im vorliegenden Beschluss des Nationalrates durchgeführten Änderungen des Universitätsgesetzes 2002 zu dessen Weiterentwicklung sind Ergebnis eines ausführlichen Diskussionsprozesses und umfassen jene Punkte, bei denen sich in den sieben Jahren seit dem In-Kraft-Treten des Universitätsgesetzes 2002 konkreter Verbesserungsbedarf gezeigt hat.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt insbesondere folgenden Anliegen Rechnung:

Gleichbehandlung/Frauenförderung

Antidiskriminierung

Anpassungen bei der Schiedskommission gemäß § 43

Vereinfachte Berufungs- und Habilitationsverfahren

Leitung von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst ist nicht mehr an Funktion als Universitätsprofessorin oder Universitätsprofessor gebunden

Erweiterung der Professorenkurie im Senat um die Leiterinnen und Leiter von Organisationseinheiten mit Forschungs- und Lehraufgaben oder Aufgaben der Entwicklung und Erschließung der Künste und der Lehre der Kunst

Flexiblere Gestaltung der befristeten Berufung von Universitätsprofessorinnen oder Universitätsprofessoren

Flexiblere Gestaltung der gesetzlichen Studiendauer von Bachelorstudien

Verpflichtende positive Absolvierung einer flexiblen Studieneingangs- und Orientierungsphase

Qualitative Zugangsbedingungen für Master- und PhD-Studien

Zentrale Datenbank für wissenschaftliche Arbeiten

Gestaltungsvereinbarungen zwischen Universitäten und Bundesministerin oder Bundesminister für Wissenschaft und Forschung für besondere Finanzierungserfordernisse, z.B. für bestimmte Vorhaben zur Schaffung oder Unterstützung eines nationalen Hochschulraumes, ergänzend zur laufenden Leistungsvereinbarung

Finanzielles Anreizsystem zur Umsetzung der Gestaltungsvereinbarungen

Verbesserungen beim Verfahren der Rektorinnen- und Rektorswahlen insbesondere durch Schaffung einer Findungskommission

Verbesserte Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

Normierung einer bedarfsgerechten Studienplatzentwicklung als Inhalt der Leistungsvereinbarung in den Studien Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Psychologie

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Den Verhandlungen wurden die Bundesräte Monika Mühlwerth und Mag. Walter Ebner mit beratender Stimme beigezogen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

In der Debatte gelangte Bundesrätin Monika Mühlwerth zu Wort.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                         MMag. Barbara Eibinger                                                             Josef Saller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender