8161 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2009 betreffend Sechster Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass wegen der in den letzten Jahren eingetretenen Geldwertminderung der Heilige Stuhl eine neuerliche Anpassung des in Art. II Abs. 1 lit. a des Vertrags zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen vom 23. Juni 1960, BGBl. Nr. 195/1960, genannten jährlichen fixen Unterstützungsbetrags gefordert hat.
Mit dem gegenständlichen Beschluss wird daher der derzeitige jährliche Betrag von 192 Mio. Schilling, d.h. von 13,953 Millionen Euro, auf 17,295 Millionen Euro, sohin um 3,342 Millionen Euro, erhöht.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Bettina Rausch gewählt.
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 21
Mag. Bettina Rausch Albrecht Konecny
Berichterstatterin Stv. Vorsitzender