8167 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz zur Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase (Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009)
Maßnahmen zur Verringerung der Emissionen fluorierter Treibhausgase sind im Kontext breiter angelegter Anstrengungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu betrachten. Der Klimawandel gilt als eine der größten ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen für die Menschheit. Die erste Gegenmaßnahme der internationalen Gemeinschaft angesichts dieser Bedrohung war die Verabschiedung des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen im Jahr 1992, dessen Zielsetzung darin besteht, die Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, das eine gefährliche anthropogene Beeinträchtigung des Klimasystems verhindert. Auf diese Maßnahme folgte die Annahme des Kyoto-Protokolls im Jahre 1997, das die Industrieländer verpflichtet, die Gesamtmenge ihrer Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2008 – 2012 (erster Verpflichtungszeitraum) um 5,2 % unter den Stand von 1990 zu senken.
Das Protokoll von Kyoto regelt neben den Treibhausgasen Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffoxid (N2O) eine Gruppe von synthetischen Gasen auf Kohlenwasserstoffbasis, die so genannten fluorierten Treibhausgase (F-Gase). Die fluorierten Treibhausgase werden zwar in viel geringeren Quantitäten emittiert, als dies bei CO2, CH4 oder N2O der Fall ist, zeichnen sich jedoch durch ein außerordentlich hohes Treibhauspotenzial aus (Global Warming Potential = GWP).
Es ist die Aufgabe des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates, einerseits die Vollziehung der direkt geltenden Europäischen Regelungen sicher zu stellen, und zwar durch Festlegung von für die Vollziehung zuständigen Behörden, durch Übertragung von bestimmten Aufgaben an diese und durch rechtliche Anbindung dieser Aufgaben an das bestehende Instrumentarium des chemikalienrechtlichen Vollzuges, andererseits in bestimmten Bereichen (Maßnahmen zur Qualifizierung und Zertifizierung von Personen und Unternehmen) auf Grundlage der EU-Vorgaben eigene nationale Ausführungsregelungen zu schaffen.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss
des Nationalrates in seiner Sitzung am
21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 07 21
Ing. Hans-Peter Bock Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender