8172 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle)

Mit der vorliegenden  Novelle sollen neben der Umsetzung der aktuellen EU-Richtlinien die erforderlichen Klarstellungen zu einigen in der Vollzugspraxis aufgetretenen Problemen geschaffen werden. Für die im Sanitätergesetz genannten Rettungsdienste soll die Führung von Blaulicht ex lege zulässig sein. Dadurch entfallen die individuellen Bewilligungen durch den Landeshauptmann. Der Verkehrssicherheitsbeitrag für Wunschkennzeichen wird auf 200 Euro angehoben und es werden drastischere Konsequenzen festgelegt, falls ein Lenker die Mitwirkung an einer Fahrzeugkontrolle oder einer Fahrzeugverwiegung verweigert. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen soll eine Organstrafverfügung bis 70 Euro eingehoben werden können.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Christoph Kainz sowie mit beratender Stimme die Bundesräte

Johann Ertl und Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 07 21

                                Christa Vladyka                                                                     Karl Boden

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender