8174 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 1. September 2009 betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz - ADG)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten zum Nationalrat Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen eingebracht und steht im Zusammenhang mit der Umsetzung der OECD-Grundsätze für bilateralen Informationsaustausch in Steuerfragen.

Der OECD-Standard sieht unter anderem vor, dass die Verpflichtung zur Weitergabe von Bankinformationen nur über Ersuchen besteht. Eine Verpflichtung zum automatischen Informationsaustausch kann daher aus OECD-rechtlicher Sicht nicht abgeleitet werden. Nach dem OECD-Standard ist es auch unzulässig, Bankinformationen im Wege von sog. „fishing expeditions“ zu erlangen. So ist es beispielsweise verwehrt, Auskünfte über Bankkonten ausländischer Kunden nur auf dem Zufallsprinzip beruhend zu erlangen, also ohne Bezugnahme auf eine konkrete Verbindung einer bestimmten Person zum ersuchten Staat.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird dem neuen Standard der Amtshilfeleistung ohne Beeinträchtigung der für den rein innerstaatlichen Rechtsbereich geltenden Rechtsgrundsätze hinsichtlich der Schutzwirkung des Bankgeheimnisses zum Durchbruch verholfen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. September 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Christa Vladyka.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Edgar Mayer sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Stefan Zangerl, Peter Mitterer und Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Christa Vladyka gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. September 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 09 03

                                Christa Vladyka                                                                  Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender