8185 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das BIFIE-Gesetz 2008 geändert wird
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht die Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen ab dem Haupttermin 2014 und an berufsbildenden höheren Schulen ab dem Haupttermin 2015 vor.
Unter anderem werden die Kernaufgaben des BIFIE um die Entwicklung, Implementierung, Auswertung und begleitende Evaluierung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung ausgeweitet. Künftig wird dem BIFIE eine entscheidende Rolle bei der weiteren Entwicklung, Durchführung, Qualitätssicherung und den Implementierungsmaßnahmen der standardisierten schriftlichen Reifeprüfung sowohl an allgemein bildenden, als auch berufsbildenden höheren Schulen sowie lehrer- und erzieherbildenden höheren Schulen zukommen. Dabei stehen die zentral zu erstellenden Aufgaben für die Klausurarbeiten in der Unterrichtssprache (Deutsch, Ungarisch, Slowenisch, Kroatisch), in Mathematik (wo die lehrplanmäßigen Unterschiede zu berücksichtigen sind), in der Lebenden Fremdsprache wie in Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch und in Latein und Griechisch sowie die für diese Prüfungsgebiete extern zu entwickelnden sog. „Kompensationsprüfungen“ im Mittelpunkt der neuen Kernaufgabe. Das Gebot der Wahrung der Grundsätze des Datenschutzes wird im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ausdrücklich verankert.
Weiters wird klargestellt, dass Schülerinnen und Schüler nur an Überprüfungen der Bildungsstandards sowie an nationalen und internationalen Surveys oder Assessments verpflichtend mitzuwirken haben. Zur Mitwirkung an anderen Erhebungen des BIFIE sind Schülerinnen und Schüler nur dann verpflichtet, wenn dies vom zuständigen Regierungsmitglied angeordnet wird.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.
An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Dr. Andreas Schnider sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Monika Mühlwerth und Stefan Schennach.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 03
Waltraut Hladny Mag. Wolfgang Erlitz
Berichterstatterin Vorsitzender