8186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Unterrichtspraktikumsgesetz und das Prüfungstaxengesetz - Schulen/Pädagogische Hochschulen geändert werden
Da durch das derzeit bestehende Höchstalter für die Zulassung zum Unterrichtspraktikum von 45 Jahren immer wieder Härtefälle (vor allem durch Kindererziehungszeiten bedingt) auftreten, in denen Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudien den Lehrberuf nicht ausüben können und die derzeit geltende Bestimmung über die Gewährung von Prüfungsprämien an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen bis 30. September 2009 befristet ist, hat der gegenständliche Beschluss des Nationalrates Folgendes zum Ziel:
- die Ermöglichung der Zulassung zum Unterrichtspraktikum für Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudien, die älter als 45 Jahre sind, sowie
- die Verlängerung der Bestimmung über die Gewährung von Prüfungsprämien an den öffentlichen Pädagogischen Hochschulen bis zum 30. September 2010.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Dr. Andreas Schnider.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Waltraut Hladny gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 03
Waltraut Hladny Mag. Wolfgang Erlitz
Berichterstatterin Vorsitzender