8187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen geändert wird
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates dient auf Basis der bisherigen Erfahrungen einer Anpassung des Bundesgesetzes über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen.
Die bisherige Empfehlungspraxis wird durch eine Neuformulierung der relevanten Bestimmungen abgesichert und damit mehr Rechtssicherheit in diesem sensiblen Gebiet hergestellt.
So hat sich der Ausdruck „Kunstgegenstände“ als zu eng erwiesen und wird um die Wortfolge „und sonstiges bewegliches Kulturgut“ erweitert. Die Ermächtigung beschränkt sich nicht mehr auf die Rückgabe aus den „Bundesmuseen und Sammlungen“, sondern bezieht sich generell auf derartiges Kulturgut im unmittelbaren Bundeseigentum.
Entzogene Gegenstände, die im Zusammenhang mit Ausfuhrverfahren dem Bund übereignet wurden, werden auch dann erfasst, wenn sie nicht Gegenstand eines formellen Rückstellungsverfahrens waren. Die Rückgabe erfolgt in diesen Fällen nicht nur nach einer unentgeltlichen Widmung.
Auch Gegenstände, die nicht in Österreich, sondern im übrigen Herrschaftsgebiet des Dritten Reiches entzogen wurden, können künftig restituiert werden. Neben der Erweiterung des territorialen Bezugs wird daher auch der Zeitraum, in welchem die relevanten Entziehungen stattfanden, ausdrücklich auf 1933 bis 1945 ausgeweitet (bisher 1938 bis 1945).
Die Funktionsperiode der Mitglieder des Restitutionsbeirates wird zur Sicherung der Unabhängigkeit auf drei Jahre verlängert.
Die Ausnahmen für restituierte Gegenstände vom Denkmalschutzgesetz – das eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr und Übereignung bestimmter Gegenstände vorsieht – wird in Zukunft 25 Jahre ab Übereignung bestehen und wird auch auf Restitutionen der Länder und Gemeinden ausgeweitet.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Waltraut Hladny.
An der Debatte beteiligten sich neben der Berichterstatterin Waltraut Hladny die Bundesräte Edgar Mayer und Dr. Andreas Schnider sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ana Blatnik gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 03
Ana Blatnik Mag. Wolfgang Erlitz
Berichterstatterin Vorsitzender