8189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Justizausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IPR-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Verkehrsopferentschädigungsgesetz geändert und das Bundesgesetz über internationales Versicherungsvertragsrecht für den Europäischen Wirtschaftsraum aufgehoben werden
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates dient der Herbeiführung einer Klarheit der Rechtslage und der Vermeidung von Irrtümern in der Rechtspraxis, welche durch irreführende gesetzliche Regelungen auftreten könnten.
Die bloß rechtsbereinigenden Änderungen des IPRG und die Aufhebung des obsolet gewordenen Bundesgesetzes über internationales Versicherungsvertragsrecht haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Mittelbar kann in der Praxis mit – allerdings nicht quantifizierbaren – positiven finanziellen Auswirkungen gerechnet werden, weil die Maßnahmen die Rechtsfindung erleichtern und zur Vermeidung fehlerhafter rechtlicher Beurteilungen beitragen.
Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.
Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 11 03
Maria Mosbacher Monika Kemperle
Berichterstatterin Vorsitzende