8200 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Asylgesetz 2005, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Gebührengesetz 1957, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 und das Tilgungsgesetz 1972 geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2009 – FrÄG 2009)

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird ein umfangreiches Paket zur Änderung des Asylgesetzes 2005, des Fremdenpolizeigesetzes 2005, des Gebührengesetzes 1957, des Grundversorgungsgesetzes – Bund 2005, des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes, des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 und des Tilgungsgesetzes 1972 vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen ein breites Spektrum verschiedenster fremdenrechtlicher Bereiche und dienen teils der unmittelbaren Umsetzung der Vorgaben des Regierungsprogramms zur XXIV. Gesetzgebungsperiode, teils der Umsetzung höchstgerichtlicher Rechtssprechung sowie europarechtlicher Vorgaben unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes. Zudem hat sich aus der fremdenrechtlichen Praxis der letzten Jahre in einigen Bereichen Anpassungsbedarf ergeben. Vorliegende Novellierungen sollen daher insbesondere auch dazu beitragen, fremdenrechtliche Verfahren unter Wahrung aller rechtsstaatlichen Garantien effizienter zu gestalten.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 23. November 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Harald Reisenberger und Johann Ertl sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 23. November 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 11 23

                          Kurt Strohmayer-Dangl                                                  Dr. Franz Eduard Kühnel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender