8207 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Umweltausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird
Die Republik Österreich hat das Protokoll über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister am 21. Mai 2003 anlässlich der 5. Ministerkonferenz „Umwelt für Europa“ der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) in Kiew unterzeichnet. Bisher (Stand: 29. September 2009) haben 20 Staaten und die Europäische Gemeinschaft das Protokoll ratifiziert. Das bedeutet, dass das Protokoll am 8. Oktober 2009 in Kraft getreten ist (Art. 27 Abs.1 des PRTR-Protokolls).
Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen für die Ratifizierung durch die Republik Österreich im Hinblick auf das erste Treffen der Vertragsparteien im ersten Halbjahr 2010 getroffen. Es wird unter anderem die Einrichtung des nationalen Schadstofffreisetzungs- und verbringungsregisters vorgesehen und die Umweltbundesamt GmbH als Dienstleister betraut. Als weiteres Ziel ist die Schaffung einer eindeutigen Rechtsgrundlage im Hinblick auf die Erfordernisse des Datenschutzes zu nennen.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger und Wolfgang Beer sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Johann Ertl.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.
Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 01
Ing. Hans-Peter Bock Werner Stadler
Berichterstatter Vorsitzender