8210 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert wird

Im Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG) soll im Zusammenhang mit den Aufgaben der Ethikkommission klargestellt werden, dass auch die Beurteilung von Pflegestudien und neuen Pflegekonzepten und -methoden sowie von angewandter medizinischer Forschung am Menschen eine Aufgabe der Ethikkommission ist. Weiters erfolgen Anpassungen im Zusammenhang mit dem derzeitigen „Arztbrief“ und mit der berufsrechtlichen Trennung der Ärzte und Zahnärzte. Im Hinblick auf eine Anregung der Volksanwaltschaft wird klargestellt, dass bei Transferierungen der Kostenbeitrag gemäß § 27a für den Tag der Transferierung nur von der übernehmenden Krankenanstalt eingehoben werden darf.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 01. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 01

                         MMag. Barbara Eibinger                                                   Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende