8213 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation der erdölexportierenden Länder über den Amtssitz der Organisation der erdölexportierenden Länder

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das OPEC-Amtssitzabkommen die Verpflichtung Österreichs enthält, der OPEC einen ständigen Amtssitz zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung wird nun entsprochen, was zur Folge hat, dass die derzeit im Amtssitzabkommen enthaltene Regelung über den vorläufigen Amtssitz der OPEC aus diesem Abkommen entfernt und durch eine Neuregelung für den ständigen Amtssitz ersetzt werden muss.

Das gegenständliche Änderungsprotokoll sieht daher eine flexible Definition des Amtssitzes der OPEC vor, legt als Obergrenze für die Verpflichtung Österreichs zur Rückvergütung der Mietkosten für den Amtsitz der OPEC den jährlichen Betrag von 1.884.000 Euro fest und nimmt einige weitere Anpassungen des OPEC-Amtssitzabkommens vor.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 01

                             Elisabeth Greiderer                                             Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender