8214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung; Beitritt der Mongolei; Einspruch durch Österreich

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Mongolei dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung vom 5. Oktober 1961 beigetreten ist. Aufgrund der hohen Urkundenunsicherheit in der Mongolei ist das Wirksamwerden des Beitritts im Verhältnis zur Republik Österreich nicht wünschenswert.

Der gegenständliche Beschluss beinhaltet daher die Einbringung eines Einspruchs gegen den Beitritt der Mongolei, da der Beitritt nur im Verhältnis zwischen dem beitretenden Staat und den Vertragsstaaten, die innerhalb von sechs Monaten nach Empfang der Notifikation keinen Einspruch dagegen erhoben haben, wirksam wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Bettina Rausch.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Albrecht Konecny.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bunderätin Mag. Bettina Rausch gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 01

                            Mag. Bettina Rausch                                            Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender