8223 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Gehaltsgesetz 1956 geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einen Antrag des Budgetausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GO-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 und dem Gehaltsgesetz 1956 gestellt hat.
Zur Begründung dieses Antrages wurde angeführt, dass die haushaltsrechtlich angestrebte Zusammenführung von Ergebnis- und Ressourcenverantwortung eine möglichst weitgehende Homogenität von Budget- und Personalverantwortlichkeiten erfordert.
Weiters erfolgt mit der gegenständlichen Änderung eine Anpassung der Regelungen zur Bezeichnung von Personalstellen im VBG an die neuen Regelungen betreffend die Dienstbehördenstruktur.
Schließlich musste § 22b als materiell-rechtliche Grundlage eingefügt werden, da gemäß § 32 Abs. 4 Z 2 des Entwurfes zum BHG 2013 die Veranschlagung und Verrechnung von Dienstgeberbeiträgen für Pensionen für Beamtinnen und Beamte vorgesehen ist.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 16
Josef Saller Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender