8224 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Asylgerichtshofgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz und das Militärberufsförderungsgesetz 2004 geändert werden (2. Dienstrechts-Novelle 2009)

Der vorliegende Gesetzesbeschluss des Nationalrates enthält unterschiedlichste Gesetzesadaptierungen im Bereich des öffentlichen Dienstes. Unter anderem werden die Dienstpflichten von Beamten und Vertragsbediensteten vereinheitlicht, ein Mobbingverbot im öffentlichen Dienst erlassen, Frauen bei der Aufnahme in den Bundesdienst und bei der Besetzung von Führungspositionen im Falle einer Unterrepräsentation weiter bevorzugt, teilzeitbeschäftigte Exekutivbeamte, die einen zweiten Job haben, vermehrt zu Überstundenleistungen verpflichtet, die vorübergehende Anhebung des "Kilometergeldes" um ein Jahr verlängert, die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen sexueller Belästigung von einem Jahr auf drei Jahre ausgedehnt und die Ernennungserfordernisse für Vertragslehrer an Landwirtschaftsschulen adaptiert. Außerdem wurde in Anlehnung an eine 2008 verabschiedete Verfassungsänderung geregelt, dass die jeweils oberste Dienstbehörde Auskunftsrechte gegenüber weisungsfreien Organen – z.B. der Bundes-Gleichbehandlungskommission, Disziplinar-, Berufungs- und Prüfungskommissionen – hat und dass deren Mitglieder aus bestimmten Gründen, z.B. bei grober Pflichtverletzung, abberufen werden können.

Unter dem Titel "Mobbingverbot" werden öffentlich Bedienstete künftig ausdrücklich zu einem achtungsvollen Umgang miteinander und zur gut funktionierenden Zusammenarbeit angehalten. So sind Verhaltensweisen oder das Schaffen von Arbeitsbedingungen zu unterlassen, die die menschliche Würde verletzen oder sonst diskriminierend sind. Im Falle des Zuwiderhandelns droht ein Disziplinarverfahren.

Um die bundesinterne Mobilität zu stärken, werden die Dienststellen verpflichtet, bundesinterne Stellenausschreibungen auch der Jobbörse zu melden. Außerdem soll es mehr Transparenz bei der Aufnahme von Karenzvertretungen und der Übernahme von Verwaltungspraktikant/innen und Lehrlingen in ein Dienstverhältnis geben. Die Bestimmung, wonach in jeder Ausschreibung offen zu legen ist, mit welcher Gewichtung besondere Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Beurteilung von Bewerber/innen berücksichtigt werden, wird unbefristet verlängert. Bei der Aufnahme und bei der Besetzung von Führungspositionen müssen gleich qualifizierte Frauen männlichen Bewerbern künftig so lange vorgezogen werden, bis eine Frauenquote im entsprechenden Verwendungsbereich bzw. auf der entsprechenden Führungsebene von zumindest 45 % (bisher 40 %) erreicht ist.

Künftig kann das jeweils zuständige Regierungsmitglied mittels Verordnung regeln, welche konkreten Nebenbeschäftigungen für Beamte/innen in jedem Fall unzulässig sind. Vertragsbedienstete werden bei so genannten "Wegunfällen" besser gestellt. Soldaten/innen, die sich für einen Auslandseinsatz bereit halten, erhalten die Bereitstellungsprämie und Bereitstellungsvergütung in Hinkunft auch bei Übungen im Ausland.

Schließlich enthält der Beschluss die Umsetzung des Gehaltsabschlusses mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Manfred Gruber, Edgar Mayer, Wolfgang Beer sowie mit beratender Stimme Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender