8232 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatstarifgesetz und das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2010 – BRÄG 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende Grundlage für die Tätigkeit der Kammern sowohl in der RAO als auch in der NO zum Ziel.

In der RAO sollen deshalb (erstmals) Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft einbezogen werden. Entsprechend den bisherigen Gegebenheiten sollen die Kammern ihre Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich erledigen.

Für Treuhandschaften von Rechtsanwälten sieht der Vorschlag verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlagen vor. Für Wahlen nach der RAO wird die Einführung der (fakultativen) Briefwahl vorgeschlagen.

Das Ordnungsstrafverfahren nach der NO wird neu geordnet, dies insbesondere durch die Einführung eines Berufungssenats in Ordnungsstrafsachen, dessen Mitglieder weisungsfrei gestellt sind, und die Einführung eines die Kammerinteressen wahrnehmenden Kammeranwalts. Ferner sollen die Befugnisse des Untersuchungskommissärs präzisiert und klargestellt werden.

In der NO sollen für die Aufbringung und Einhebung der Kammerbeiträge gesetzliche Grundlagen für Beitragsordnungen geschaffen werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                              Juliane Lugsteiner                                                            Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende