8233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung, das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Strafregistergesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates versucht den unterschiedlichen Anforderungen an den Vollzug gerecht zu werden. Manche Regelungen haben sich in der Vergangenheit als aufwändig und nicht mehr zeitgemäß herausgestellt, zudem wurde der Vollzug in der jüngsten Zeit vor neue Herausforderungen gestellt. So ist etwa die Problematik des Suchtmittelmissbrauchs – früher noch ein Randthema im Vollzug - in der heutigen Zeit zu einer wichtigen Frage für das möglichst reibungsarme Funktionieren des Vollzugsalltags herangewachsen. Darüber hinaus verlangt die praktische Handhabung einzelner Regelungen eine Präzisierung (etwa im Bereich des § 46 Abs. 5 StGB, §§ 15c oder 133a StVG). Aber auch internationale Rechtsakte wie der Rahmenbeschluss des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers im Strafverfahren, ABl. L 082 vom 22.3.2001, oder die Empfehlungen des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) bringen einen Handlungsbedarf im Bereich des Strafvollzugs mit sich.

Der gegenständliche Beschluss verfolgt daher das Ziel, die Bestimmungen des Strafvollzugs zu modernisieren und an die neuen Fragen und Problembereiche der Gegenwart anzupassen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.

An der Debatte beteiligte sich  mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                              Juliane Lugsteiner                                                            Monika Kemperle

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende