8239 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das IVF-Fonds-Gesetz geändert wird (IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010)

Nach fast zehn Jahren Erfahrung mit dem mit 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen und im Jahr 2004 novellierten IVF-Fonds-Gesetz kann festgestellt werden, dass sich die mit diesem Gesetz geschaffene Rechtsgrundlage für eine Mitfinanzierung von IVF-Versuchen durch die öffentliche Hand im Ausmaß von 70 Prozent bewährt hat. So leistete der Fonds in den Jahren 2000 bis 2008 eine Kostenbeteiligung für 46.155 Versuche. Nach nunmehr fast zehn Jahren Vollzugserfahrung ist es geboten, die Regelungen in dem für notwendig erkannten Ausmaß zu überarbeiten.

Um die Ergebnisse der aus öffentlichen Mitteln geförderten Fonds-Versuche lückenlos erfassen zu können, wird eine Meldepflicht über das Ergebnis jedes IVF-Fonds-Versuchs normiert.

Weiters wird eine Rechtsgrundlage für die Geschäftsordnung des Fonds geschaffen.

Im Hinblick auf die Anspruchsvoraussetzungen wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, Anspruch auf Mitfinanzierung durch den Fonds haben.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird auch eine Bestimmung zur Abgabe von Arzneimittel durch die Fonds-Vertragskrankenanstalten geschaffen.

Die Bestimmungen betreffend das Register werden Erfordernissen aus datenschutzrechtlicher Sicht entsprechend nachgebessert.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger sowie mit beratender Stimme die Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                         MMag. Barbara Eibinger                                                   Martina Diesner-Wais

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende