8240 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz über Produkte, deren Ein- und Ausfuhr sowie Inverkehrbringen aus Tierschutzgründen verboten ist
Um einen wirksamen Vollzug der unmittelbar anwendbaren Verordnung (EG) Nr. 1523/2007 vom 11. Dezember 2007 über ein Verbot des Inverkehrbringens sowie der Ein- und Ausfuhr von Katzen- und Hundfellen sowie Produkten, die diese Felle enthalten, in die bzw. aus der Gemeinschaft und der Verordnung (EG) Nr. 1007/2009 vom 16. September 2009 über den Handel mit Robbenerzeugnissen sicherzustellen, bedarf es innerstaatlicher Durchführungsbestimmungen. Des Weiteren wurden bisher keine Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3254/91 vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangnormen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden, erlassen.
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin MMag. Barbara Eibinger gewählt.
Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 16
MMag. Barbara Eibinger Martina Diesner-Wais
Berichterstatterin Vorsitzende