8241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zur Änderung des 4. SRÄG sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
- die Nachbesetzung von vertragsärztlichen Stellen (dynamische Stellenplanung),
- die Verpflichtung zur Verwendung der E-Card und ihrer Infrastruktur in Krankenanstalten bei Überprüfung der Identität des/der Patienten/Patientin und der rechtmäßige Verwendung der E-Card im Zweifelsfall,
- die Aufnahme einer Altersgrenze für VertragspartnerInnen in die Gesamtverträge (längstens bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres), insbesondere im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich,
- die Einführung eines Kriterienkatalogs für die Gesamtvertragspartner bei der Vereinbarung von Honorarordnungen,
- die Stärkung des Aufsichtsrechts des Bundes über die Sozialversicherungsträger, und
- die Neuregelung der Bestimmungen über die Vermögensanlage der Sozialversicherungsträger.
Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss des Nationalrates auch Maßnahmen zur Eindämmung von Missbrauchsfällen bezüglich des Ausgleichszulagenbezugs.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Mag. Gerald Klug.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2009 12 16
Monika Kemperle Mag. Gerald Klug
Berichterstatterin Vorsitzender