8243 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Selbständigen Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Nationalrates gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz, welcher im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009), eingebracht wurde und wie folgt begründet wurde:

„Im Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz soll die Möglichkeit der Heranziehung von in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpften, zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zweckgebundenen, Mitteln des Insolvenz-Entgelt-Fonds zur Bestreitung der Aufwendungen für Insolvenz-Entgelt klargestellt werden, um Kreditaufnahmen (und damit verbundene Aufwendungen für Kreditzinsen) vermeiden zu können, so lange noch Mittel vorhanden sind. Anstelle die nicht ausgeschöpften Mittel unangetastet lassen zu müssen und diese einer zweckgebundenen Rücklage zuzuführen, sollen diese bei Bedarf in einem Kalenderjahr entnommen werden können und dafür im nächsten Kalenderjahr zusätzlich wieder zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher zur Verfügung gestellt werden. Durch die Möglichkeit der vorübergehenden Entnahme vorerst nicht benötigter Mittel kann ein optimaler Mitteleinsatz ohne Beeinträchtigung der Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Jugendlicher erfolgen.

Die in der Folge der Finanzkrise ungünstigeren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben dazu geführt, dass die Zahlungen für Insolvenz-Entgelt im laufenden Kalenderjahr in einem stärkeren Ausmaß angestiegen sind. Die Möglichkeit der vorübergehenden Entnahme zweckgebundener Mittel zur Bestreitung der Aufwendungen für Insolvenz-Entgelt soll daher rückwirkend mit 15. Dezember 2009 in Kraft treten, um diese Mittel bereits ab diesem Zeitpunkt zur Abdeckung der Ausgaben für Insolvenz-Entgelt verwenden zu können.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender