8244 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beruht auf einem Selbständigen Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Nationalrates gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz, welcher im Zuge der Beratungen über die Regierungsvorlage (476 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Sonderunterstützungsgesetz, das Karenzgeldgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Bundespflegegeldgesetz und das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz geändert werden (4. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2009 – 4. SRÄG 2009), eingebracht wurde und wie folgt begründet wurde:

„Die vorgeschlagenen Änderungen bezwecken die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die elektronische Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld sowie die Erleichterung der neuerlichen Geltendmachung und Wiedermeldung nach Bezugsunterbrechungen. Bisher ist in jedem Fall eine persönliche Geltendmachung des Anspruches auf Arbeitslosengeld erforderlich. Künftig soll für Personen, die über ein sicheres elektronisches Konto beim AMS verfügen, eine elektronische Geltendmachung ermöglicht werden. Gleichzeitig sollen auch die Regelungen über die neuerliche Geltendmachung und die Wiedermeldung nach einer Bezugsunterbrechung angepasst werden. Durch die Neuregelung der Fristen zur Geltendmachung des Anspruches nach vorangegangener Arbeitslosmeldung abhängig von deren Zeitpunkt und vom Vorhandensein eines sicheren elektronischen Kontos sollen die arbeitsuchenden Personen zu einer möglichst frühzeitigen Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsmarktservice angeregt werden und eine bessere Kundensteuerung (zB Verringerung der besonders hohen Belastung der regionalen Geschäftsstellen jeweils am ersten Arbeitstag in einem neuen Kalendermonat) ermöglicht werden. Zugleich soll dadurch eine raschere Intervention (zB Vermittlungsvorschlag zumutbarer offener Stellen) des Arbeitsmarktservice zur Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen können. Die Ermöglichung des Einsatzes moderner Technologien soll eine Ressourcen schonende Abwicklung der Verwaltungsverfahren in der Arbeitslosenversicherung fördern und das Arbeitsmarktservice bei der Bewältigung der arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen unterstützen. Das Arbeitsmarktservice benötigt rasch eine gesetzliche Grundlage, um die erforderlichen edv-technischen Entwicklungen in Auftrag geben und die Neuregelung mit 1. Juli 2010 umsetzen zu können.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Martina Diesner-Wais.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender