8272 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2009 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

Durch den gegenständlichen Gesetzesbeschluss des Nationalrates wird die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Republik  Österreich und Montenegro weiter ausgebaut, die bilaterale Forschungskooperation auf eine stabile Basis gestellt und auf staatlicher Ebene systematisch gefördert.

Ziel des vorliegenden Staatsvertrags ist die Intensivierung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit primär durch die Finanzierung von Mobilitätskosten im Rahmen gemeinsamer Forschungsprojekte zu gleichen Teilen durch die Vertragsparteien.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2009 12 16

                                 Günther Köberl                                                                     Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender