8273 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. November 2009 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Pyrotechnikgesetz 2010 erlassen und das Sicherheitspolizeigesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das derzeit geltende Pyrotechnikgesetz aus dem Jahr 1974 stammt. Aufgrund der bis 4. Jänner 2010 umzusetzenden Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, ABl. Nr. L 154 vom 14.06.2007 S. 1, sowie den geänderten Bedürfnissen der Praxis ist eine gänzliche Neugestaltung des Pyrotechnikrechtes erforderlich.

Ziel des gegenständlichen Beschlusses ist die Schaffung zeitgemäßer und gemeinschaftsrechtskonformer pyrotechnikrechtlicher Regelungen. Ziel ist auch, den vorbeugenden Rechtsschutz bei Fußballsportveranstaltungen weiter zu verbessern und unter dem Motto „die Welle gegen Gewalt“ unter verstärkter Einbindung aller betroffenen Organisationen wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Gefährdungen in Fußballstadien zu setzen.

Im Pyrotechnikgesetz 2010 werden daher Besitz, Verwendung, Überlassung und Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände und Sätze sowie das Böllerschießen geregelt. Sowohl im Pyrotechnikgesetz 2010 als auch im Sicherheitspolizeigesetz sollen Datenübermittlungsbestimmungen an den Österreichischen Fußballbund und die Österreichische Fußball-Bundesliga vorgesehen werden.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2009 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Josef Kalina, Ferdinand Tiefnig, Günther Köberl und Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2009 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2009 12 16

                                Christoph Kainz                                                                  Reinhard Todt

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender