8289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend Protokoll von 2005 zum Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass ohne Anpassungen im Protokoll zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit fester Plattformen, die sich auf dem Festlandsockel befinden, BGBl. Nr. 406/1992 (dem sog. SUA-Plattformenprotokoll), Divergenzen zwischen diesem und dem Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt, BGBl. Nr. 406/1992 (dem sog. SUA-Übereinkommen), das durch das Protokoll von 2005 zu diesem Übereinkommen (SUA-Protokoll) geändert wird, bestehen.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die arabische, chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. April 2010 in Verhandlung genommen.

Mit einstimmigem Beschluss wurden die Bundesräte Stefan Schennach und Peter Zwanziger mit beratender Stimme den Verhandlungen beigezogen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Notburga Astleitner.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Notburga Astleitner gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 6. April 2010 mit Stimmeneinhelligkei den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 04 06

                             Notburga Astleitner                                             Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender