8297 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung geändert wird

Gemäß § 6 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Austro Control Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen für die von der Austro Control GmbH durchzuführenden Verwaltungsverfahren eine Gebührenordnung zu erlassen, in der die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren festzulegen sind, wobei der Ermittlung der Gebühren das Kostendeckungsprinzip zugrunde zu legen ist. Die Regelung des § 6 Abs. 2 Austro Control-Gesetz beinhaltet allerdings keine Regelung, wonach die in der gemäß dieser Norm zu erlassenden Gebührenordnung (ACGV) festgelegten Gebühren regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen wären. Diese Lücke soll durch Erlassung einer entsprechenden Regelung geschlossen werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 6. April 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ewald Lindinger.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ewald Lindinger gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 6. April 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 04 06

                                 Ewald Lindinger                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender