8310 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Antrag der Bundesräte Albrecht Konecny, Peter Mitterer, Mag. Harald Himmer, Stefan Schennach, Stefan Zangerl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (Übergangsbestimmungen betreffend die Subsidiaritätsprüfung) (181/A-BR/2010)
Die Bundesräte Albrecht Konecny, Peter Mitterer, Mag. Harald Himmer, Mag.a Susanne Neuwirth, Gottfried Kneifel, Georg Keuschnigg, Stefan Schennach und Stefan Zangerl haben am 4. Mai 2010 den gegenständlichen Antrag eingebracht und wie folgt begründet:
„Mit dem gegenständlichen Antrag soll hinsichtlich der Subsidiaritätsprüfung eine Übergangsbestimmung geschaffen werden. Diese tritt dann außer Kraft, wenn verfassungsrechtliche Bestimmungen (Lissabon-Begleitnovelle) in Kraft treten, die u.a. die Umsetzung der Subsidiaritätsprüfung in österreichisches Verfassungsrecht beinhalten.
Mit dem neuen § 13c wird bis zu diesem Zeitpunkt der EU-Ausschuss des Bundesrates ermächtigt, für den Bundesrat begründete Stellungnahmen zur Subsidiaritätsprüfung zu beschließen. Diese sind vom Präsidenten des Bundesrates an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Die Erlassung dieser Bestimmung wurde deshalb notwendig, da nach dem Vertrag von Lissabon der Bundesrat den Landtagen Gelegenheit zur Stellungnahme im Subsidiaritätsprüfungsverfahren zu geben hat. Gleichzeitig gilt jedoch auch für den Bundesrat die 8-Wochen-Frist, innerhalb welcher begründete Stellungnahmen zur Subsidiaritätsrüge zu beschließen sind. Es soll daher einerseits durch diese Maßnahme den Ländern ausreichend Zeit zur Prüfung gegeben und andererseits sichergestellt werden, dass eine Beschlussfassung innerhalb der im Vertrag von Lissabon vorgesehenen Frist möglich ist."
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 4. Mai 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Keuschnigg.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Albrecht Konecny und Dr. Franz Eduard Kühnel.
Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Georg Keuschnigg gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus somit den Antrag:
Der diesem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.
Wien, 2010 05 04
Georg Keuschnigg Edgar Mayer
Berichterstatter Vorsitzender