8314 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakmonopolgesetz 1996 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde dem Nationalrat als Selbständiger Antrag gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates im Zuge der Beratungen über das Abgabenänderungsgesetz 2010 vorgelegt und wie folgt begründet:

„Die Neuregelung wird im Gefolge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-198/08 erforderlich, in welchem der EuGH die österreichische Mindestpreisregelung als nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar bewertet hat. Durch Aufhebung der Mindestpreisregelungsverordnung BGBl. II Nr. 171/2006 durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, BGBl. II Nr. 134/2010, wurde ein EU-rechtskonformer Zustand wieder hergestellt.

Die Neuregelung dient wie der vorgeschlagene Entfall des § 3 Abs. 1 Z 20 Einkommensteuergesetz 1988 (Steuerbefreiung für Freitabak, Freizigarren und Freizigaretten in tabakverarbeitenden Betrieben) gesundheitspolitischen Zielsetzungen und soll im Interesse des Gesundheitsschutzes, insbesondere im Hinblick auf preissensible jugendliche Raucherinnen und Raucher, ein Absinken der Kleinverkaufspreise für Zigaretten unter das Niveau des bislang geltenden Mindestpreises verhindern oder zumindest wirtschaftlich erschweren.

Darüber hinaus soll verhindert werden, dass die Tabaktrafikanten auf Grund allfälliger Preissenkungen erhebliche Einkommensverluste erleiden. Die aus sozialpolitischen Gründen gesetzlich garantierte Handelsspanne für Trafikanten darf derzeit nicht niedriger sein als jene Spanne, die sich bei der niedrigsten Preisklasse mit einem Marktanteil von mehr als 10% ergibt (§ 38 Abs. 5 TabMG 1996). Berechnungsbasis dieser Mindesthandelsspanne ist ab 1. Mai 2010 die Preisklasse 0,1725 € je Stück. Diese Preisklasse entspricht zugleich nahezu dem bislang geltenden Mindestpreis. Die darauf entfallende Handelsspanne soll daher in Abs. 7 als neue Mindesthandelsspanne auch für die Zukunft festgelegt werden. Für Feinschnitttabak für selbst gedrehte Zigaretten soll eine Mindesthandelsspanne eingeführt werden, die der beim bislang geltenden Mindestpreis für Feinschnitt anfallenden Handelsspanne entspricht.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Sodl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Manfred Gruber.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Sodl gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 01

                                  Wolfgang Sodl                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender