8315 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen (Sanktionengesetz 2010 - SanktG) erlassen und das Bundesgesetz über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004) geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Neuerlassung des Bundesgesetzes zur Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen und die Änderung des Bundesgesetzes über den Kapital- und Zahlungsverkehr mit Auslandsbezug (Devisengesetz 2004). Das bisherige Sanktionengesetz wird zur Beseitigung der festgestellten Regelungslücken angepasst und ergänzt. Dies geschieht im Wesentlichen durch die Schaffung innerstaatlicher Umsetzungsmaßnahmen zur Durchführung völkerrechtlich verpflichtender Sanktionsmaßnahmen der Vereinten Nationen und/oder der Europäischen Union (unabhängig davon, ob es sich um Maßnahmen der Europäischen Union zur Umsetzung von Sanktionen der Vereinten Nationen oder „autonome“ Sanktionen der Europäischen Union handelt). Rechtstechnisch wurde statt einer Novellierung des Bundesgesetzes zur Durchführung internationaler Sanktionsmaßnahmen der Weg einer Neuerlassung dieses Bundesgesetzes gewählt. Die Anpassung des Devisengesetzes 2004 war insbesondere zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hinsichtlich des Einfrierens von bestimmten Vermögenswerten mit Auslandsbezug notwendig.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 01

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender