8321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2010 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates betreffend das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über soziale Sicherheit enthält den Grundsatz der Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen, von Flüchtlingen und Staatenlosen. Weiters sieht es hinsichtlich der Gewährung von Geldleistungen aus der Pensionsversicherung die Gebietsgleichstellung und hinsichtlich der Versicherungspflicht das Territorialitätsprinzip sowie die Möglichkeit vor, im Einzelfall Ausnahmen hievon zu vereinbaren. Diese Regelungen dienen der Vermeidung von doppelten Beitragszahlungen durch grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und Personen.
Im Bereich der Pensionsversicherung erfolgt die Leistungsfeststellung unter Zusammenrechnung der in den beiden Vertragsstaaten zurückgelegten Versicherungszeiten für den Anspruch und unter Berechnung entsprechend den in jedem Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten.
Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.
Mit Stimmeneinhelligkeit wurde beschlossen, Bundesrat Efgani Dönmez den Verhandlungen mit beratender Stimme beizuziehen.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Franz Wenger, Friedrich Hensler, Efgani Dönmez und Mag. Muna Duzdar.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 06 01
Werner Stadler Mag. Gerald Klug
Berichterstatter Vorsitzender