8330 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zusammenarbeit zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Marokko bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen derzeit nach den Bestimmungen des Ministerratsvortrages vom 20.01.2004 betreffend das „Staatliche Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM)“ erfolgt und daher ein völkerrechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit mit dem Königreich Marokko im Bereich Zivilschutz geschaffen werden soll.
Der gegenständliche Beschluss enthält daher eine Regelung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten zur Vorbeugung möglicher und zur Bekämpfung eingetretener Katastrophen, insbesondere durch die Festlegung der Ansprechstellen, die Erleichterung des Grenzübertritts von Personen im Dienste der Katastrophenbekämpfung und der Ein- und Ausfuhr von Hilfsgütern und Ausrüstungsgegenständen, die Regelung von Schadensfällen, den grundsätzlichen Verzicht auf gegenseitige Kostenerstattung sowie die Verstärkung des einschlägigen wissenschaftlich-technischen Informationsaustausches und die Durchführung gemeinsamer Übungen zur Vorbereitung auf den Ernstfall.
Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl.
An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel sowie mit beratender Stimme Bundesrat Stefan Schennach.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Kurt Strohmayer-Dangl gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2010 06 30
Kurt Strohmayer-Dangl Dr. Franz Eduard Kühnel
Berichterstatter Vorsitzender