8333 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden - Glücksspielgesetz-Novelle 2008 (GSpG-Novelle 2008)

Glücksspiel ist ein Thema von europaweitem Interesse, da es die gesellschaftsrechtliche Verantwortung betrifft und von hoher ordnungspolitischer Relevanz ist. Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird eine umfassende Reform des Allgemeinen Teils des GSpG umgesetzt. Um Missverständnisse in Zusammenhang mit der Qualifikation von Poker und anderen Glücksspielen als Glücksspiele zu vermeiden werden Glücksspiele eindeutig definiert.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird nunmehr auch Wirtshauspoker unter bestimmten, aus Spielerschutzperspektive unbedenklichen, Bedingungen zulässig. Dadurch werden Bürger vor überhöhten Ausgaben bei unternehmerischen Glücksspielangeboten ohne begleitende Spielerschutzmaßnahmen (wie sie das GSpG für die Bundeskonzessionäre vorschreibt) geschützt und die ordnungspolitischen Zielsetzungen des GSpG weiter gestärkt.

Ebenso wird insbesondere auch der Verfahrensteil geschärft und somit ein einheitlicher Vollzug im Glücksspiel sichergestellt. Rechtsklarheit und Rechtssicherheit werden durch Aufnahme von zusätzlichen Legaldefinitionen sowie die Aufnahme der klassischen Glücksspiele in einen demonstrativen Katalog erreicht. Eindeutige Regelungen, wann Finanzbehörden, Bezirksverwaltungsbehörden und Gerichte zuständig sind, schaffen die Grundlage für Verfahrenseffizienz.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Maria Mosbacher.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Muna Duzdar, Edgar Mayer und Elisabeth Greiderer sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Maria Mosbacher gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 30

                              Maria Mosbacher                                                                 Edgar Mayer

                                  Berichterstatterin                                                                   Stv. Vorsitzender