8335 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2010 betreffend Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15. Oktober 2008

Das zu erwartende Ansteigen der Güter- und Verkehrsströme in Europa, das die anderen Landverkehrsträger zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen lässt, erfordert eine Verlagerung auf den umweltfreundlichen Verkehrsträger Binnenschifffahrt. Zur Umsetzung dieser verkehrspolitischen Zielsetzung ist es notwendig, für entsprechende infrastrukturelle Voraussetzungen Sorge zu tragen und auf internationaler Ebene einheitliche Standards festzulegen.

Das Europäische Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) enthält international einheitliche Festlegungen bezüglich der technischen und betrieblichen Merkmale der Wasserstraßen von internationaler Bedeutung sowie der an diesen Wasserstraßen gelegenen Häfen.

Die laufende Wasserstraßenerhaltung, welche die Anforderungen dieses Übereinkommens erfüllt, ist bereits gesetzlich geregelt und budgetiert. Das Flussbauliche Gesamtprojekt (FGP) bildet einen Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Donauschifffahrt (NAP) und wurde unabhängig vom beabsichtigten Beitritt Österreichs zum AGN-Übereinkommen ebenfalls bereits budgetiert.

Das Übereinkommen leistet einen Beitrag zur Förderung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Binnenschifffahrt, sodass von positiven umweltpolitischen Effekten auszugehen ist.

In wirtschaftlicher Hinsicht ist von positiven Auswirkungen auszugehen, da durch eine Abstimmung der infrastrukturellen Voraussetzungen die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt verbessert wird.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B‑VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B‑VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Nationalrat hat auch anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass der gegenständliche Staatsvertrag gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen ist, dass die französische und russische Sprachfassung zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie aufliegen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ewald Lindinger.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte  Franz Wenger und Anneliese Junker sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum und Elmar Podgorschek.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ewald Lindinger gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 06 30

                               Ewald Lindinger                                                                   Karl Boden

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender