8346 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur
über den Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht die Einführung des Modulsystems bei Berufstätigenformen bei gleichzeitigem Entfall der Wiederholung von Schulstufen vor, wodurch die bisherige innerorganisatorische Struktur verändert wird. Ein gewählter Bildungsgang kann demnach individuell – entsprechend der jeweiligen persönlichen Gegebenheiten des bzw. der Studierenden – in unterschiedlichen Abläufen und Zeiträumen absolviert werden. Bereits erworbene Kenntnissen und Fertigkeiten werden bei entsprechendem Nachweis angerechnet bzw. können durch die Ablegung von Modulprüfungen vom bzw. von der Studierenden eigenverantwortlich nachgewiesen werden.
Für die Vergabe von Schülerbeihilfen nach dem SchBG bedeutet dies, dass jeder bzw. jede Studierende in jedem Halbjahr der Ausbildung Module wählt und besucht, wobei der im Lehrplan vorgesehene Semesterbezug nicht gegeben sein muss. Insbesondere für den Nachweis des günstigen Schulerfolges sind daher andere Kriterien festzulegen, als der Schulerfolg in einer (lehrplanmäßig definierten) Schulstufe.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
Mit einstimmigem Beschluss wurde Bundesrat Efgani Dönmez mit beratender Stimme den Verhandlungen beigezogen.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Efgani Dönmez.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 06 30
Josef Saller Monika Mühlwerth
Berichterstatter Vorsitzende