8384 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. September 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz 1986 geändert wird (ZDG-Novelle 2010)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode neben der budgetären Entlastung der Rechtsträger, die bereits mit der Novelle zum Zivildienstgesetz (ZDG) umgesetzt wurde, die Schaffung von Möglichkeiten zur adäquaten Sanktionierung bei disziplinären Schwierigkeiten sowie die Vornahme legistischer Anpassungen im Zivildienstgesetz im Hinblick auf die bereits umgesetzte Verkürzung vorsieht. Darüber hinaus werden weitere Anpassungen von administrativen Bestimmungen des ZDG an jene des Grundwehrdienstes, wo dies erforderlich ist, vorgeschlagen.

Mit dem gegenständlichen Beschluss sollen daher den Vorgaben im Regierungsprogramm, insbesondere auch im Interesse der Schaffung zeitgemäßer Zivildienstregelungen, entsprochen werden.

Eckpunkte der Novellierung sind im Besonderen:

-       die Möglichkeit, mit Bescheid Ausnahmen vom Verbot des Erwerbes und Besitzes genehmigungspflichtiger Waffen und vom Verbot des Führens von Schusswaffen zu erteilen;

-       die Möglichkeit, bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres das Erlöschen der Zivildienstpflicht zu beantragen, um bestimmte Aufgaben im öffentlichen Dienst wahrnehmen zu können;

-       die Anerkennung neuer Gebiete, in denen die Zivildienstleistung erfolgen kann, wie etwa in der Kinderbetreuung;

-       Maßnahmen der Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung;

-       Sicherstellung von disziplinären Maßnahmen;

-       Maßnahmen für einen zeitgemäßeren Vollzug;

-       legistische Adaptierungen (insb. begriffliche Adaptierungen, Vereinfachung der Kommunikation zwischen Behörden und Zivildienstpflichtigen).

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Oktober 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Reinhard Todt sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Oktober 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 10 05

                                 Günther Köberl                                                                     Johann Ertl

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender