8396 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
Mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong besteht noch kein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Diese Gegebenheit sowie das Erfordernis, den weiteren Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs zu Hongkong auf der Grundlage des heutigen Entwicklungsstandes des internationalen Steuerrechts bestmöglich zu fördern, haben den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Hongkong erforderlich gemacht.
Vom 2. bis 5. Juni 2008 fanden in Hongkong Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen statt, die mit der einvernehmlichen Erstellung des dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Abkommens sowie des Protokolls in einer zweiten Verhandlungsrunde von 10. bis 11. Februar 2010 in Hongkong abgeschlossen wurden. Das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegende Abkommen entspricht dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.
Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.
Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2010 11 03
Inge Posch-Gruska Johann Kraml
Berichterstatterin Vorsitzender