8400 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz – KSV-SG)

Im Herbst 2009 nahm im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Arbeitsgruppe „KünstlerInnen unter einem Sozialversicherungsdach“, bestehend aus Vertreter/inne/n der Sozialpartner, der Sozialversicherung, der betroffenen Bundesministerien sowie einiger Interessengruppen aus dem Kunstbereich, ihre Beratungen auf. Diese Arbeitsgruppe wurde im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Kunstschaffenden in Österreich (kurz: IMAG) eingesetzt und hat ihre Tätigkeit im Frühjahr 2010 abgeschlossen.

Aufgrund der prekären Arbeitssituation von Künstler/inne/n, die durch atypische Arbeits- und Erwerbsformen, Diskontinuität im Einkommen und der Erwerbsform, Mehrfachbeschäftigungen, kurzfristige und geringfügige Beschäftigungen, wechselnde Arbeitsverhältnisse sowie Leih- und Teilzeitarbeit gekennzeichnet ist, werden mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Grundlagen für die sozialversicherungsrechtliche Vereinfachung bzw. Lösung der aus dieser komplexen Problemlage folgenden Schwierigkeiten geschaffen.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Juliane Lugsteiner sowie mit beratender Stimme die Bundesräte Stefan Zangerl und Efgani Dönmez.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 03

                             Mag. Muna Duzdar                                                           Mag. Gerald Klug

                                  Berichterstatterin                                                                       Vorsitzender