8403 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Staaten Südosteuropas auf Grundlage des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses (SAP) bezüglich Serbiens in Form eines Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens intensiviert werden sollen.

Das gegenständliche Abkommen enthält daher Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit, zur Schaffung eines formalen Rahmens für den politischen Dialog, zur schrittweisen Errichtung einer Freihandelszone, zur Kooperation in den Bereichen Justiz und Inneres sowie zur Förderung der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische sowie die serbische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen sind.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Georg Keuschnigg, Manfred Gruber und Mag. Muna Duzdar.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.


Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 30

                             Elisabeth Greiderer                                                              Günther Köberl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender