8404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. November 2010 betreffend Amtssitzabkommen zwischen der Republik Österreich und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im März 2007 die mit Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 errichtete Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (im Folgenden: Grundrechteagentur) in Wien ihre Tätigkeit aufnahm. Die auf EU-Institutionen in Österreich generell anwendbaren Vorschriften regeln jedoch nur Teilbereiche der Amtssitzfragen.

Um der Grundrechteagentur die ungehinderte Wahrnehmung ihres Mandates zu ermöglichen, ist es erforderlich, ein Amtssitzabkommen abzuschließen, das ergänzende Regelungen zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union und den Durchführungsmodalitäten zum Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften trifft.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Greiderer.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Manfred Gruber.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 30

                             Elisabeth Greiderer                                                              Günther Köberl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender