8413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Post-Betriebsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
Die Richtlinie 2009/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen hat inhaltliche Änderungen der Richtlinie 94/45 EG des Rates vom 22. September 1994 zum Gegenstand; sie ist von Österreich bis spätestens 6. Juni 2011 umzusetzen.
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere Bestimmungen über:
- die Herabsetzung des Wahlalters für das passive Wahlrecht zum Betriebsrat,
- die Schaffung der Möglichkeit zum Abschluss einer fakultativen Betriebsvereinbarung betreffend die Einführung von leistungsbezogenen Prämien und Entgelten,
- die Verlängerung der Anfechtungsfrist von Kündigungen durch den Arbeitnehmer auf zwei Wochen,
- die Anhebung des Wahlalters für das aktive und passive Wahlrecht zum Jugendvertrauensrat,
- die Definition der Unterrichtung und Anhörung im Sinne der europäischen Betriebsverfassung,
- die Präzisierung der Informationspflicht der örtlichen Unternehmensleitungen sowie der zentralen Leitung,
- die Änderung betreffend die Zusammensetzung des besonderen Verhandlungsgremiums sowie des Europäischen Betriebsrates kraft Gesetzes,
- die Entsendung österreichischer Arbeitnehmervertreter in das besondere Verhandlungsgremium im Fall, dass in Österreich kein Betriebsrat errichtet ist,
- die Regelung der Verhandlungen über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrates oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer im Fall wesentlicher Änderungen der Struktur des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe,
- die Verschärfung der Verwaltungsstrafbestimmungen für Verstöße gegen die aus der Europäischen Betriebsverfassung folgenden Pflichten.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Juliane Lugsteiner.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martina Diesner-Wais und Mag. Muna Duzdar sowie mit beratender Stimme Bundesrat Gerd Krusche.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Juliane Lugsteiner gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2010 11 30
Juliane Lugsteiner Mag. Gerald Klug
Berichterstatterin Vorsitzender