8414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 17. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz - TAG) erlassen und mit dem das Urlaubsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (Theateranpassungsgesetz 2010)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Neuerlassung eines Bundesgesetzes über Arbeitsverhältnisse zu Theaterunternehmen (Theaterarbeitsgesetz – TAG), mit dem das Rechtsverhältnis zwischen Theaterunternehmen und Mitgliedern umfassend geregelt wird und sieht im Wesentlichen vor:

 

-       die Neuregelung des Geltungsbereichs,

-       die Schaffung einer neuen Entgeltgrenze im Bereich des Rücktrittsrechts und des Konkurrenzverbots,

-       die Anpassung des Arbeitsverhinderungs- und des Urlaubsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Bühnenarbeitsrecht,

-       die europarechtskonforme Überarbeitung der arbeitszeitrechtlichen Sonderregelungen,

-       die Anpassung des Systems der Nichtverlängerungserklärung an die kollektivvertragsrechtliche Praxis,

-       die Neudefinition des Gastvertrages,

-       die Nichtübernahme veralteter und materiell derogierter Bestimmungen des SchauspG,

-       die redaktionelle Anpassungen und Vereinheitlichung der Terminologie;

-       die Anpassungen im UrlG, ArbVG, EFZG und ARG.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Juliane Lugsteiner und Mag. Muna Duzdar.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 30

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender