8421 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Energie-Control-Gesetz erlassen werden

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird das 3. Energie-Binnenmarktpaket der EU umgesetzt. Dieses besteht aus folgenden Rechtsakten: Verordnung (EG) Nr. 713/2009, zur Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörde, der Verordnung (EG) Nr. 714/2009, über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel, die Verordnung (EG) Nr. 715/2009 über die Bedingungen für den Zugang zu den Erdgasfernleitungsnetzen sowie die Richtlinie 2009/72/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und die Richtlinie 2009/73/EG über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt. Die Implementierung des 3. Energie-Binnenmarktpaketes erfordert eine weitgehende Neugestaltung der Regelungen auf dem Elektrizitäts- und Gassektor. Schwerpunkte sind unter anderem verschärfte Regelungen der Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern und Fernleitungsunternehmen, Konsumentenschutz und Energiearmut, die Ausweitung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde, die Einführung einer entfernungsunabhängigen Tarifierung von Gastransporten über Fernleitungsnetze, Smart Metering sowie die Schaffung einer Agentur zur Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat daher zusammenfassend

-       die Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte,

-       die wirksame Entflechtung der Übertragungsnetzbetreiber,

-       die Gewährleistung des freien Marktzugangs für die Versorger und Entwicklung von Kapazitäten für neue Erzeugeranlagen,

-       die Stärkung der Kompetenzen der Regulierungsbehörde,

-       Maßnahmen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde von öffentlichen und privaten Interessen sowie

-       verstärkten Rechtsschutz gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde

zum Inhalt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Dr. Magnus Brunner sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2010 12 15

                               Anneliese Junker                                                                   Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende