8428 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz über eine Transparenzdatenbank (Transparenzdatenbankgesetz - TDBG)

Derzeit wird in Österreich von der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Leistungen erbracht, die weder für die Leistungsempfänger noch für die öffentliche Hand transparent sind. Mit dem durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates geschaffenen Transparenzportal wird eine einfache und übersichtliche Abfrage der Bürger über die von ihnen bezogenen Leistungen ermöglicht. Zusätzlich erhält der Bürger einen Überblick über das ihm zur Verfügung stehende durchschnittliche monatliche Einkommen. Die öffentliche Hand erhält dadurch die Möglichkeit, mit anonymen Auswertungen die öffentlichen Leistungen systematisch zu erfassen und die einzelnen Leistungen besser aufeinander abzustimmen. Die BRZ GmbH speichert die ihr gemeldeten Daten in der Transparenzdatenbank. Bei einer Transparenzportalabfrage werden diese in den unterschiedlichen Datenbanken gespeicherten Daten abgerufen und in gesonderten Kategorien dargestellt. Die dargestellten Kategorien lauten:

-       Sozialversicherungsleistungen und Ruhe- und Versorgungsbezüge,

-       ertragsteuerliche Ersparnisse,

-       Förderungen,

-       Transferzahlungen,

-       Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital.

Bestimmte Sachleistungen werden ebenfalls im Transparenzportal dargestellt werden, wobei die Kosten für die Sachleistungen nicht individuell ermittelt und dargestellt werden. Stattdessen wird als Information die Summe der Kosten aller öffentlichen Rechtsträger für die Erbringung einer bestimmten Leistung (zB für das Zurverfügungstellen eines Universitätsstudienplatzes) pro Leistungsempfänger ermittelt und gesondert dargestellt.

Auf der Basis des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates hat nur der Leistungsempfänger Zugriff auf das Transparenzportal. Staatliche oder private Stellen haben keinen Zugriff auf individuelle, im Transparenzportal ersichtliche Daten. Da viele Leistungen nicht einer Person, sondern der Gemeinschaft mehrerer Personen gewährt werden (zB wenn diese in einem Haushalt zusammenleben), können diese Personen bei gemeinsamer Identifizierung im Transparenzportal zusätzlich eine Zusammenschau des Gesamteinkommens und sämtlicher Leistungen vornehmen.

Für die politischen Entscheidungsträger ist die Transparenzdatenbank in Verbindung mit vorhandenen Datenbanken ein Kontrollinstrument, mit dem unter anderem ein Überblick über vorhandene Förderinstrumente und gewährte Leistungen erfolgen kann. Mittels Auswertungen kann ermittelt werden, aufgrund welcher Parameter die einzelnen Leistungen vergeben werden und inwieweit diese aufeinander abgestimmt sind. Dadurch ist eine bessere Koordination der Förderungen und eine genauere Zielgruppenfokussierung möglich. Doppelförderungen können auf anonymisierter Basis analysiert werden.

 

 

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Elisabeth Greiderer, Johann Kraml und Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender