8429 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird

Das Eingehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche hat zur Schaffung systemischer Probleme in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene maßgeblich beigetragen. Auch wenn unangemessene Vergütungspraktiken nicht als die Hauptursache für die jüngste Finanzkrise zu sehen sind, so waren diese doch an das Eingehen übermäßiger Risiken gekoppelt und trugen somit zu den erheblichen Verlusten bedeutender Kreditinstitute und Kreditinstitutsgruppen bei. Viele gängige Vergütungspraktiken liefen einem effizienten und soliden Risikomanagement zuwider. Das Erzielen kurzfristiger Gewinne wurde belohnt und Mitarbeiter dazu verleitet, die mit ungebührlich hohen Risiken verbundenen Tätigkeiten fortzusetzen, mit denen kurzfristig höhere Gewinne erzielt wurden. Langfristig wurden die Kreditinstitute aber höheren potentiellen Verlusten ausgesetzt.

Als Reaktion auf die Empfehlung der Europäischen Kommission zur Vergütungspolitik im Finanzdienstleistungssektor K(2009)3159 und jene zur Ergänzung der Empfehlungen 2004/913/EG und 2005/162/EG zur Regelung der Vergütung von Mitgliedern der Unternehmensleitung börsenotierter Gesellschaften K(2009)3177 kam es im Rat der Europäischen Union am 10. November 2009 zu einer politischen Einigung für ein weiteres Maßnahmenpaket (sog. „CRD III“) zur Novellierung der „Basel II-Richtlinie“ (RL 2006/48/EG und 2006/49 EG). Die „CRD III“ orientiert sich darüber hinaus in weiten Teilen an den Zielen der G 20 sowie den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vom September 2009. Kreditinstitute werden  künftig verpflichtet sein, ihre Vergütungssysteme der aufsichtsrechtlichen Überprüfung zwingender Vorgaben zu unterwerfen.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates setzt demnach die Vorgaben im Hinblick auf die aufsichtsrechtliche Überprüfung der Vergütungspolitik um. Das „CRD III“-Paket umfasst neben der aufsichtsrechtlichen Überprüfung der Vergütungspolitik von Kreditinstituten zudem Bestimmungen hinsichtlich Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Wiederverbriefungen. Diese Regelungen sind jedoch erst bis spätestens 31. Dezember 2011 in innerstaatliches Recht zu implementieren und werden in einer gesonderten Novelle des BWG umgesetzt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Mag. Reinhard Pisec und Elisabeth Greiderer sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender